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Einwohnergemeinde Busswil b.M.

Der neue CH-Pass ab 1. März 2010

Am 1. März 2010 wird der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten Daten - der sogenannte E-Pass 10 - schweizweit eingeführt. Gleichzeitig ändert das Bestellverfahren für die Reiseausweise.

  • Der neue Schweizer Pass und die Identitätskarte können ab 1. März 2010 nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden.
  • Detailinformationen können beim Bund www.schweizerpass.ch, beim Kanton www.pom.be.ch/site/mip oder aus dem Faltprospekt, welche die Gemeindeverwaltung abgibt, nachgelesen werden.
  • Alle vorher ausgestellten Pässe 03 und 06 behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf.

Sieben neue Ausweiszentren ab 1. März 2010 im Kanton Bern
Die Ausweise können nur noch persönlich in einem der sieben neuen Ausweiszentren beantragt werden. Dafür ist eine vorgängige Terminreservation unter Telefon 031 635 40 00 (Mo - Fr von 08.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00) oder via www.schweizerpass.ch zwingend erforderlich. Ab 24. Februar 2010 werden Terminreservationen entgegengenommen.

Standorte der Ausweiszentren
Courtelary / Bern / Biel / Interlaken / Langenthal / Langnau i.E. / Thun
Es kann frei gewählt werden, bei welchem Zentrum die Ausweise persönlich beantragt werden.

Der provisorische Pass wird nur direkt im Ausweiszentrum Bern ausgestellt.

Ausweiszentrum Langenthal, Melchnaustrasse 28 (neues Gebäude):
Öffnungszeiten:
Mo/Mi/Fr 08.30 - 11.30 / 13.30 - 16.30
Di          08.30 - 16.30 durchgehend
Do         08.30 - 11.30 / 13.30 - 18.30
Terminreservation unter Tel. 031 635 40 00 (Mo - Fr 08.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00)

Bei der Vorsprache werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild (ab Geburt) - welches ebenfalls als Foto auf dem Pass erscheint - und zwei Fingerabdrücke (ab dem 12. Altersjahr) aufgenommen. Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden. 

Bitte mitbringen:

  • alter Pass oder/und alte Identitätskarte
  • Niederlassungsausweis
  • Wenn ein neuer Ausweis für ein Kind bestellt wird: Ausweis der begleitenden Person (gesetzliche Vertretung), Familien- oder Geburtsschein, Sorgerechtsnachweis (bei geschiedenen/nicht verheirateten Eltern). Kinder benötigen ab Geburt einen eigenen Ausweis und müssen bei der Antragstellung ebenfalls persönlich anwesend sein.
  • Kinder und unmündige Personen sind durch die sorgeberechtigte Person resp. Vormund zu begleiten.

Ausweise/Gebühren/Gültigkeit ab 1. März 2010

Pass / ID

Antragsteller

Kosten

Gültigkeit

E-Pass 10

Erwachsene

Fr. 140.00

10 Jahre

E-Pass 10

Kinder (3 bis 18 J.)

Fr.   60.00

5 Jahre

E-Pass 10

Kinder (bis 3 J.)

Fr.   60.00

3 Jahre

Identitätskarte

Erwachsene

Fr.   65.00

10 Jahre

Identitätskarte

Kinder (3 bis 18 J.)

Fr.   30.00

5 Jahre

Identitätskarte

Kinder (bis 3 J.)

Fr.   30.00

3 Jahre

Kombi-Angebot

Erwachsene

Fr. 148.00

10 Jahre

Kombi-Angebot

Kinder (3 bis 18 J.)

Fr.   68.00

5 Jahre

Kombi-Angebot

Kinder (bis 3 J.)

Fr.   68.00

3 Jahre

Prov. Pass

Erwachsene u. Kinder

Fr. 100.00

max. 12 Mte.

Zuschläge:
Prov. Pass für die Ausstellung am Samstag oder am Flughafen: Fr. 50.00
Zuzüglich wird pro Ausweis das Porto von Fr. 5.00 erhoben.

Die Gebühr ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen. Die Ausweise erhalten Sie nach maximal 10 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt.

Übergangsregelung altes Antragsverfahren mit Vorsprache bei der Wohngemeinde:
bis 15. Februar 2010
letztmögliche Antragstellung für Pass 03/06 und Kombiangebot bei der Wohnsitzgemeinde
bis 23. Februar 2010 letztmögliche Erfassung der biometrischen Daten im Erfassungszentrum Bern
bis 26. Februar 2010 letztmögliche Antragstellung für Identitätskarte bei der Wohnsitzgemeinde

Veröffentlicht am 21.01.10 um 15:00

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