
Sie können verlangen, dass Ihre Personendaten aus der Einwohnerkontrolle im Rahmen von Listenauskünften (Daten über mehrere Personen) an Privatpersonen und Vereine nicht bekannt gegeben werden dürfen. Listenauskünfte für kommerzielle Zwecke werden grundsätzlich nicht erteilt. Mit dem Formular im Online Schalter können Sie Ihre Daten für nicht kommerzielle Zwecke (Vereine, Parteien usw.) sperren lassen.
Nach Gesuchseingang erhalten Sie durch die Gemeindeverwaltung eine schriftliche Bestätigung über die Sperrung Ihrer Daten.