Abwasserreglement; Gebührenverordnung

Mitteilung vom

Der Gemeinderat hat am 15. September 2025, gestützt auf Art. 28 ff des Abwasserentsorgungsreglements vom 07.12.2012, die ab 1. Oktober 2025 geltenden jährlichen Grund- und Verbrauchsgebühren festgesetzt:

Art. 1   Jährlich wiederkehrende Grundgebühr, Regen- und Reinabwassergebühr

1 Die Grundgebühr pro Wohnung, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb beträgt ab 1. Oktober 2025 neu Fr. 250.00 (vorher Fr. 300.00). 

2 Die Gebühr für die Einleitung von Regenabwasser von Hof- und Dachflächen in die Kanalisation beträgt 
   bis zu 250 m² entwässerter Fläche Fr. 50.00 (unverändert) 
   über 251 m² entwässerter Fläche Fr. 100.00 (unverändert)

3 Die Gebühr für die Einleitung von Reinabwasser beträgt Pauschal Fr. 50.00 (unverändert).

Art. 2   Jährlich wiederkehrende Verbrauchsgebühr

1 Die Verbrauchsgebühr pro m3 Wasserverbrauch/Abwasseranfall beträgt Fr. 1.90 (unverändert).

2 Bei Bauten und Anlagen, die über keinen Wasserzähler verfügen, werden nach Erfahrungswerten 60 m3 Abwasseranfall pro Bewohner und Jahr verrechnet

Die Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder auf der Homepage www.busswil-bm-ch herunter geladen werden. 

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Bekanntmachung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau, Schloss, Postfach 175, 3380 Wangen a.A., Beschwerde erhoben werden.

Busswil b.M., 15. September 2025

Gemeinderat Busswil b.M.