30. November 2026 Gemeindeversammlung

Mitteilung vom

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Montag, 30. November 2026, 20.00 Uhr, im "Buesu-Saal" des Schulhauses Busswil b.M.

Traktanden

  1. Budget 2027
    Genehmigung der Steueranlagen und des Budgets, Kenntnisnahme der Ergebnisse des Finanzplanes
  2. Wahlen
    a. Wahl des Gemeindevizepräsidenten bzw. der Gemeindevizepräsidentin 
    b. Ersatzwahl in den Gemeinderat 
  3. Orientierungen des Gemeinderates
  4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. 

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger eingeladen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. November 2026 wird gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 14. Dezember 2026 bis am 04. Januar 2027, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme aufliegen und kann ab dem 14. Dezember 2026 auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.

Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.

Busswil b.M., 19. Oktober 2026                                            Der Gemeinderat