Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026

Mitteilung vom

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Montag, 15. Juni 2026 – 20.00 Uhr im «Buesu Saal» des Schulhauses Busswil b.M

Traktanden:

  1. Übergabe des Bürgerbriefes an den Jungbürger
  2. AHV-Zweigstelle Melchnau-Busswil b.M.
    Übertragung der AHV-Zweigstellenaufgaben der Gemeinde Busswil b.M. an die Stadt Langenthal; Genehmigung des Vertrages und Ermächtigung des Gemeinderates zum Vertragsabschluss
  3. Jahresrechnung 2025
    Beratung und Genehmigung, Kenntnisnahme des Datenschutzberichtes
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen in der Gemeindeverwaltung wie folgt zur Einsichtnahme auf:

  • zu allen Traktanden: während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger freundlich eingeladen.

Protokollgenehmigung

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 wird gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 29. Juni 2026 bis am 20. Juli 2026, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme aufliegen und kann auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.

Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.

Busswil b.M., 20. April 2026

Der Gemeinderat