AHV-Zweigstelle Melchnau – Busswil b.M. - Wechsel der Ansprechpersonen per 1. April 2026

Mitteilung vom

Erika Scribante, AHV-Zweigstellenleiterin Melchnau – Busswil b.M. tritt per Mitte April 2026 in den Ruhestand. Die Arbeiten der AHV-Zweigstelle Melchnau – Busswil b.M. werden ab 01. April 2026 durch die Gemeindeverwaltung Busswil b.M. von Margreth Hofer und Karin Brand übernommen.

Die neuen Kontaktdaten lauten:
AHV-Zweigstelle Melchnau – Busswil b.M.
Gemeindeverwaltung Busswil b.M.
Dörfli 13c
4917 Busswil b.M.
Telefon 062 927 23 58                                                                                                
E-Mail: gemeinde@busswil-bm.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Busswil b.M.
Montag, 08.00 – 11.30 / 14.00 – 17.00
Dienstag, 08.00 – 11.30

Ausserhalb der Öffnungszeiten ist die Gemeindeverwaltung nach Absprache für Sie da. Zudem wird auf vorgängige Terminvereinbarung eine Beratung auf der Gemeindeverwaltung Melchnau angeboten. Unterlagen zu Händen der AHV-Zweigstelle können auf der Gemeindeverwaltung Melchnau abgegeben werden.

Zukunft der AHV-Zweigstelle
Im Kanton Bern wird voraussichtlich per 1. Januar 2029 das überarbeitete Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (EG AHVG) in Kraft treten. Es zeichnet sich ab, dass mit dem geänderten EG AHVG die AHV-Zweigstellen über mindestens 2 Vollzeitstellen verfügen müssen. Gemäss einer aktuellen Arbeitsplatzbewertung sind für die AHV-Zweigstelle Melchnau – Busswil b.M. 0.3 Vollzeitstellen berechnet.

Aus diesem Grund haben die Gemeinderäte Melchnau und Busswil b.M. Ende 2025 beschlossen, mit der Stadt Langenthal abzuklären, ob die Arbeiten der AHV-Zweigstelle Melchnau – Busswil b.M. nach Langenthal übertragen werden können. An den Gemeindeversammlungen vom Juni 2026 (Melchnau am 1. Juni 2026 und Busswil b.M. am 15. Juni 2026) wird der Zusammenarbeitsvertrag der AHV-Zweigstelle Melchnau - Busswil b.M. mit der Stadt Langenthal behandelt. Die Übernahme der Arbeiten durch die Stadt Langenthal erfolgt voraussichtlich spätestens am 1. Oktober 2026.

Im März 2026, Gemeinden Busswil b.M. und Melchnau