Veranstaltungen

    2025

    • ...
      Gemeindeversammlung

      Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

      Montag, 1. Dezember 2025 – 20.00 Uhr im «Buesu Saal» des Schulhauses Busswil b.M.

      1. Übergabe des Bürgerbriefes an die Jungbürgerin
      2. Budget 2026
        Genehmigung der Steueranlagen und des Budgets, Kenntnisnahme der Ergebnisse des Finanzplanes
      3. Sanierung Gemeindestrassen
        Beratung und Genehmigung Verpflichtungskredit
      4. Wahlen
        1. Gemeindepräsident*in
          Wahl bzw. Wiederwahl des Gemeindepräsidenten*in
        2. 1 Mitglied des Gemeinderates
          Wahl bzw. Wiederwahl eines Mitglieds des Gemeinderates
        3. Externe Revisionsstelle
          Wahl bzw. Wiederwahl der externen Revisionsstelle
      5. Kreditabrechnung IT-Projekt Verwaltung und Einführung GEVER
        Kenntnisnahme
      6. Orientierungen des Gemeinderates
        1. Ressortberichte durch Gemeinderatsmitglieder
        2. Stand Wasserversorgung
      7. Verschiedenes

         

      Die Unterlagen zu den Geschäften liegen in der Gemeindeverwaltung wie folgt zur Einsichtnahme auf:
      zu allen Traktanden: während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung

      Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

      Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger freundlich eingeladen.

      Protokollgenehmigung
      Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 wird gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 15. Dezember 2025 bis am 06. Januar 2026, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme aufliegen und kann ab dem 15. Dezember 2025 auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.

      Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.

       

      Busswil b.M., 20. Oktober 2025                        Der Gemeinderat

      Einladung & Erläuterungen

    2025

    • ...
      Gemeindeversammlung

      Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

      Montag, 16. Juni 2025 – 20.00 Uhr im «Buesu Saal» des Schulhauses Busswil b.M.

      Traktanden

      1. Jahresrechnung 2024
        Beratung und Genehmigung, Kenntnisnahme des Datenschutzberichtes
      2. Verpflichtungskredit Nachführung Generelle Entwässerungsplanung (GEP)
      3. Gebührentarif über die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Busswil b.M.; Aufhebung
      4. Orientierungen
      5. Verschiedenes

      Die Unterlagen zu den Geschäften liegen in der Gemeindeverwaltung wie folgt zur Einsichtnahme auf:

      • zu allen Traktanden: während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung

      Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

      Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger freundlich eingeladen.

      Protokollgenehmigung

      Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 liegt gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 30. Juni 2025 bis am 21. Juli 2025, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme auf und kann auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.

      Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.

       

      Busswil b.M., 29. April 2025                                                               Der Gemeinderat

      Einladung & Erläuterungen

    2024

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      Gemeindeversammlung

      Montag, 2. Dezember 2024, 20.00 Uhr im "Buesu-Saal" des Schulhauses Busswil b.M.

      Traktanden

      1. Übergabe des Bürgerbriefes an den Jungbürger
      2. Budget 2025
        Genehmigung der Steueranlagen und des Budgets, Kenntnisnahme der Ergebnisse des Finanzplanes
      3. Wahlen
        1. Wahl des Vizepräsidenten bzw. der Vizepräsidentin
        2. Ersatzwahl in den Gemeinderat
      4. Orientierungen des Gemeinderates
        1. Stand Wasserversorgung
        2. Ressortberichte durch Gemeinderatsmitglieder
      5. Verschiedenes

      Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. 

      Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

      Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger freundlich eingeladen.

      Protokollgenehmigung

      Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 liegt gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 9. Dezember 2024 bis am 07. Januar 2025, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme auf und kann auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.

      Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.

       

      Busswil b.M., 21. Oktober 2024

      Der Gemeinderat

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      Einladung & Erläuterungen