Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Montag, 1. Dezember 2025 – 20.00 Uhr im «Buesu Saal» des Schulhauses Busswil b.M.
- Übergabe des Bürgerbriefes an die Jungbürgerin
- Budget 2026
Genehmigung der Steueranlagen und des Budgets, Kenntnisnahme der Ergebnisse des Finanzplanes - Sanierung Gemeindestrassen
Beratung und Genehmigung Verpflichtungskredit - Wahlen
- Gemeindepräsident*in
Wahl bzw. Wiederwahl des Gemeindepräsidenten*in - 1 Mitglied des Gemeinderates
Wahl bzw. Wiederwahl eines Mitglieds des Gemeinderates - Externe Revisionsstelle
Wahl bzw. Wiederwahl der externen Revisionsstelle
- Gemeindepräsident*in
- Kreditabrechnung IT-Projekt Verwaltung und Einführung GEVER
Kenntnisnahme - Orientierungen des Gemeinderates
- Ressortberichte durch Gemeinderatsmitglieder
- Stand Wasserversorgung
Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen in der Gemeindeverwaltung wie folgt zur Einsichtnahme auf:
zu allen Traktanden: während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger freundlich eingeladen.
Protokollgenehmigung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 wird gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 15. Dezember 2025 bis am 06. Januar 2026, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme aufliegen und kann ab dem 15. Dezember 2025 auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.
Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.
Busswil b.M., 20. Oktober 2025 Der Gemeinderat